Energetische Bilanzierung von Nichtwohngebäuden nach DIN 18599

Mit Einführung der Energieeinsparverordnung 2007 wurde ein komplexes Rechenverfahren aufgestellt, das die gesamtheitliche Bilanzierung von Nichtwohngebäude gestattet – die DIN V 18599. Im Unterschied zu den Normen für Wohngebäude (DIN 4108-6 und DIN 4701-10) lassen sich hierdurch nahezu alle Anlagensysteme abbilden. Zudem ist die Klimatisierung, Lüftung und Beleuchtung implementiert.

Übersicht DIN V 18599

Die etwa 1000 seitige DIN gliedert sich in zehn Normenteile:

Normenteile

Berechnungen nach DIN V 18599

Zonierung:

Der Nachweis nach DIN V 18599 beinhaltet die Zonierung des Gebäudes in Bereiche mit gleichen Nutzungsrandbedingungen. Hierfür gibt es eine Vielzahl von Nutzungsprofilen. Sofern die gewählten Zonen unterschiedlich konditioniert werden, erfolgt eine weitere Unterteilung. Eine zusätzliche Differenzierung gibt es bei unterschiedlicher Ausstattung von lüftungs- und klimatechnischer Versorgung.

Zonierung

Versorgungsbereiche:

Nach der Zonierung erfolgt die Bildung von Versorgungsbereichen. Ein Versorgungsbereich fast die Gebäudebereiche zusammen, die durch die gleiche Technik versorgt werden.

Versorgungsbereiche

Hüllflächeneingabe:

Die Hüllflächeneingabe erfolgt für alle thermisch konditionierten Bereiche getrennt nach Zonen und Bauteilen. In dieser Eingabe spiegelt sich das Dämmniveau des Objekts wieder.

Raumbilanz:

Die Raumbilanz wird über alle Wärmesenken (Transmissionswärmeverluste durch Hüllbauteile, Lüftungswärmeverluste) sowie Wärmequellen (solare Einträge, Geräte, Personen, Beleuchtung) ermittelt. Die notwendige Energiedifferenz ist der Nutzenergiebedarf (Winterfall) bzw. Nutzkältebedarf (Sommerfall).

Raumlufttechnische Anlage:

Die Raumlufttechnischen Anlage wird durch eine exakte Definition der Lüftungsart, des Zentralgerätes, deren Verteilung und Übergabe modelliert. Im einfachsten Fall handelt es sich um eine reine Abluftanlage die beispielsweise in einem innenliegenden Bad installiert ist.

Beleuchtung:

Durch die Zonenausrichtung und Verschattungssituation wird die Tageslichtversorgung ermittelt. So sind tiefe und weit in den Gebäudekerngreifende Zonen im Inneren oftmals schlechter mit natürlich Licht versorgt und benötigen einen erhöhten Einsatz von Kunstlicht. Die Definition der Beleuchtungsanlage erfolgt über die Angaben des Lampentyps, der Präsenserfassung sowie der tageslichtabhängige Kontrollsysteme. Die ungewollte thermische Konditionierung durch die Beleuchtung wird ermittelt und als Wärmequelle der entsprechenden Zone gutgeschrieben.

Heizungsanlage / Anlage für Trinkwarmwasser:

Die Heizungsanlage wird über die Energieträger, eine genaue Eingabe des Systems (Fernwärme, Kessel, Wärmepumpen etc.), der Verteilung (Strangsystem), der Übergabe (Flächenheizungen, Heizkörper etc.) sowie der Regelung und Speicherung definiert. Die Ermittlung der Anlagenspezifikation erfolgt bei aufwendigen Systemen zumeist in Zusammenarbeit mit einem Fachingenieur der Technischen Gebäudeausrüstung.

Vernetzung:

Durch Vernetzung der Anlagenspezifikation, Zonen und Baulichen Parameter entsteht eine identische Abbildung des Objekts.

Vernetzung

Bilanzierung:

Der Nutzwärme- und Kältebedarf wird vorerst überschlägig und jeweils getrennt für Nutzungstage und Nichtnutzungstage ermittelt. Die vorläufig bilanzierte Wärmemenge wird auf die Versorgungssysteme aufgeteilt und anschließend die resultierenden Verluste aus Speicherung, Verteilung und Übergabe ermittelt. Im Rahmen der Erzeugung und des Wärmetransports können Zonen "ungewollt" zusätzlich konditioniert werden, so dass die endgültige Bilanz des Objekts erst durch Iteration der vorangegangenen Schritte ermittelt werden kann.

Bilanzierung

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