Energetische Bilanzierung von Wohngebäuden nach DIN 4108-6 / DIN 4701-10
Mit Einführung der Energieeinsparverordnung 2002 wurde die Wärmeschutzverordnung und Heizungsverordnung zusammengelegt. Damit wurde erstmals eine gesamtheitliche Bilanzierung von Wohnungsbauten festgeschrieben. Durch die Begrenzung des Primärenergiebedarfs wurde der Verbrauch in Abhängigkeit von den eingesetzten Energieträgern begrenzt. Ob dies durch eine effiziente Gestaltung der thermische Gebäudehülle oder der Anlagenspezifikation oder einem ausgewogenen Einsatz beider Komponenten erreicht wird, ist dem Planer in bestimmten Grenzen freigestellt.